Steuern beim Immobilienverkauf
Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde die Besteuerung beim Verkauf von Immobilien in Österreich neu geregelt. Die zuvor geltende Regelung sah vor, dass der Gewinn beim Verkauf einer privaten Liegenschaft erst nach Ablauf einer sogenannten „Spekulationsfrist“ von zehn Jahren nicht mehr steuerpflichtig war. Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 berücksichtigte jedoch die mitunter sehr starke Wertsteigerung von Immobilien und Bodenwert von Grundstücken nicht, wie sie beispielsweise bei der Umwidmung von Grünland in Bauland oder in stark boomenden Bezirken auftritt.
Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Mit 1. April 2012 trat daher die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in Kraft, die die Steuerpflicht von Liegenschaftsverkäufen neu regelt. Mit der ImmoESt sind alle privaten Immobilienverkäufe in Österreich erfasst. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen „Alt-Grundstück“ und „Neu-Grundstück“ und sieht auch gewisse Befreiungstatbestände vor, die sich allerdings von Fall zu Fall unterscheiden.
Die Steuerbemessungsgrundlage ist grundsätzlich immer der Veräußerungsgewinn der Immobilie oder Liegenschaft. Also die Differenz zwischen Ankaufskosten und Veräußerungserlös abzüglich allfälliger Herstellungs- und Instandhaltungskosten sowie der Kosten für die Berechnung der Immobilienertragsteuer selbst.
Die Gesetzeslage der ImmoESt ist eine sehr komplexe Materie und bedarf eines Experten, der alle Einzelheiten genau begutachten muss. Sollten Sie also mit dem Gedanken spielen, Ihre Liegenschaft verkaufen zu wollen, bieten wir Ihnen sehr gerne unser Fachwissen an. Denn als erfahrene Immobilienexperten informieren wir Sie schon vorab über alle konkreten Kosten und natürlich auch über die Vorteile, die durch den Immobilienverkauf für Sie entstehen.