Steuern beim Immobilienkauf
Wie bei jedem Kauf muss auch beim Immobilienkauf ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Dabei fallen Steuern und staatliche Gebühren an, die zur jeweiligen Investition dazuzurechnen sind. So auch die Grunderwerbsteuer, die im allgemeinen 3,5 % beträgt und nach Unterfertigung des Kaufvertrages fällig wird. Ebenso wie Gerichtsgebühren von 1,1 % des Kaufpreises zur Eintragung der Eigentumsrechte in das Grundbuch.
Vertragserrichtungskosten und Treuhandkosten
Nicht selten werden die Zusatzkosten, die sich am Preis der Immobilie orientieren, unterschätzt. Doch die Gesamtsumme der jeweiligen Immobilie wird maßgeblich von all jenen Kosten und Gebühren beeinflusst, die beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses anfallen. Im Schnitt machen die Zusatzkosten zwischen 10 und 15 % des Kaufpreises aus und das sollte man als Immobilienkäufer auf jeden Fall berücksichtigen.
Zu diesen Kosten zählen die Vertragserrichtungskosten sowie die grundbücherliche Eintragung plus Steuern und Barauslagen. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf 1,5 bis 3 % des Kaufpreises. Da diese Kosten variieren können, bieten viele Notare und Anwälte ein Pauschalhonorar an. Wir raten Ihnen aber dazu, die genauen Leistungen vorab exakt zu definieren. Ein weiterer Kostenpunkt betrifft die Treuhandkosten. Diese sind vom Umfang des gesamten Auftrags abhängig und umfassen im Normalfall die Errichtung des Kaufvertrags, die Einverleibung des Eigentumsrechts sowie die gesamte treuhändische Abwicklung.
Als etablierter Bauträger pflegen wir eine langjährige Zusammenarbeit mit vielen vertrauenswürdigen Partnern, deren Dienste wir Ihnen zu Bestkonditionen anbieten können. Sollten Sie einen Experten benötigen, der Sie beim Immobilienkauf bestmöglich begleitet, helfen wir Ihnen gerne weiter: kostengünstig, unverbindlich und selbstverständlich vertraulich.