Richtig teilen: Ablauf einer Grundstücksteilung

Anlässe für eine Grundteilung gibt es viele. Eltern wollen oft rechtzeitig den Nachlass regeln und das Grundstück unter den Nachkommen aufteilen. Nicht selten wird auch der Pflegeaufwand eines Großgrundstücks mit den Jahren zu groß und man will einen Teil verkaufen. Oder durch die Teilung eines überdurchschnittlich großen Grundstücks werden höhere Verkaufserlöse erwartet.

Realteilung oder ideelle Teilung?

Grundsätzlich wird zwischen Realteilung und ideeller Teilung unterschieden. Bei der Realteilung handelt es sich um die physische Teilung eines Grundstücks in mindestens zwei Teilflächen, für die jeweils ein eigenständiger Grundbuchauszug und unabhängige Eigentümer existieren. Ist diese Art der Teilung aufgrund von Bauvorschriften nicht möglich, kommt es häufig zur ideellen Teilung. Dabei besitzen zwei oder mehrere Miteigentümer:innen ein Haus oder Grundstück gemeinsam und sind im Grundbuch erfasst, das Grundstück selbst bleibt ungeteilt. In der Praxis wird die ideelle Teilung häufig bei Doppel- oder Reihenhäusern angewandt.

Ablauf Grundstücksteilung

Bei jeder Realteilung eines Grundstücks kommt es zu einer Grenzänderung. Für jede Grenzänderung ist die Errichtung einer notariell beglaubigten Urkunde und die Eintragung in Kataster und Grundbuch unerlässlich. Zusätzlich werden rechtliche Verträge notwendig, die den Kauf, die Schenkung oder die Übergabe regeln. Die neue Grenzsituation muss außerdem in einem Teilungsplan dokumentiert werden, was im Liegenschaftsteilungsgesetz und im Vermessungsgesetz genau geregelt ist.

Der Teilungsplan wird in der Regel von einem Vermessungsbefugten verfasst, dem folgende Aufgaben zukommen:

  • Die Dokumentation und Gegenüberstellung aller Ab- und Zuschreibungen der betroffenen Teilflächen des geteilten Grundstücks
  • Die Ermittlung der neuen Grundstücksflächen
  • Die Vorbereitung der Einverleibung in den Grenzkataster

Bevor das neu aufgeteilte Grundstück ins Grundbuch eingetragen werden kann, bedarf es der Bescheinigung durch das Vermessungsamt. Dabei werden die neuen Grundstücksnummern sowie die Bewilligung der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft festgehalten. Die Grenzänderung kann nämlich erst dann wirksam werden, wenn der Teilungsplan gemeinsam mit dem Vertrag und allen Bewilligungen und Bescheinigungen dem Grundbuchamt überreicht und ins Grundbuch eingetragen wird.