Eigentümer:in bleiben und Baurechtszins erhalten
Beim Baurechtsmodell übertragen Sie als Besitzer:in uns als Immobilienentwickler das Recht, auf Ihrem Grundstück ein Bauprojekt zu realisieren. Dafür bekommen Sie eine monatliche oder jährliche Vergütung in Form eines Baurechtszins. Im Baurechtsvertrag wird dazu eine Vertragslaufzeit vereinbart, nach deren Ablauf das Gebäude, das wir auf Ihrem Grund errichtet haben, in Ihren Familienbesitz übergeht. Dieses zeitlich befristete Baurecht erstreckt sich im Normalfall über einen Zeitraum von mindestens 10 bis maximal 100 Jahren und ist ein sehr langfristig gedachtes Investitionsmodell, das Ihrer Familie über lange Sicht Werte sichert.
Neben Sicherheit für künftige Generationen bietet das Modell des Baurechts auch den Vorteil, dass man sein Bauland nicht aktiv bebauen muss, um daran zu verdienen und keine großen Investitionen tätigen muss. Im Gegenteil: Da wir als Immobilienentwickler ein Bauprojekt auf Ihrem Bauland verwirklichen können, erhalten Sie als Gegenleistung einen wertgesicherten Baurechtszins und bleiben obendrein die ganze Zeit über der:die Eigentümer:in Ihres Grundstücks. Nach Ende der Laufzeit können Sie das von uns errichtete Bauwerk für sich nutzen.
Das Baurechtmodell hat aber noch weitere Vorteile: Wir als Bauträger erwerben zunächst das Baurecht und errichten auf dem Grundstück im Normalfall einen Wohnbau. Mit dem Verkauf der Wohnungen geht das Baurecht (für die vereinbarte Vertragszeit) auf die neuen Bewohner:innen über. Der monatlich zu zahlende Baurechtszins wird zwischen den Bewohner:innen aufgeteilt. Daraus entsteht der Vorteil für Wohnungs-Käufer:innen, dass hier geringere Anschaffungskosten anfallen als bei der klassischen Eigentumswohnung.
Wann macht das Baurecht-Modell Sinn?
Wenn Sie Ihr Grundstück nicht unbedingt verkaufen, aber dennoch daran verdienen und gleichzeitig künftigen Generationen Besitz vermachen möchten, ist das Modell des Baurechts eine interessante Möglichkeit.
FAQ
Beim Baurechtsmodell überträgt der:die Eigentümer:in eines Grundstücks einem:r Baurechtnehmer:in das Recht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu erstellen. Im Baurechtsvertrag wird eine Vertragslaufzeit vereinbart, nach deren Ablauf das Grundstück samt darauf errichtetem Gebäude wieder an den:die Grundeigentümer:in übergeht.
Der:die Grundeigentümer:in erhält von dem:der Baurechtsnehmer:in eine monatliche oder jährliche Vergütung für die Nutzung des Grundstücks. Die Höhe dieses sogenannten Baurechtszins wird im Baurechtsvertrag festgelegt. Dabei ist eine Bindung an den Verbraucherpreisindex üblich.
Das Baurecht ist zeitlich beschränkt und erstreckt sich im Normalfall über einen Zeitraum von mindestens 10 bis maximal 100 Jahren. Für diesen vertraglich vereinbarten Zeitraum steht das errichtete Gebäude im Eigentum des Bauherrn, während das Grundstück nach wie vor dem:der Grundbesitzer:in gehört. Während der Vertragslaufzeit kann das Baurecht nicht gekündigt, jedoch verkauft oder vererbt werden.
Der:die Baurechtsnehmer:in entrichtet den Baurechtszins. Oft ist das zunächst ein Bauträger, der dann einen Wohnbau errichtet und die einzelnen Wohnungen verkauft. Mit dem Verkauf der Wohnungen geht das Baurecht auf die Wohnungseigentümer:innen über. Der monatlich zu zahlende Baurechtszins wird aufgeteilt und richtet sich nach Wohnfläche oder Nutzwertanteilen.
Nach der vereinbarten Vertragslaufzeit geht die Liegenschaft im Normalfall samt darauf errichtetem Gebäude an den:die Eigentümer:in zurück. Falls nicht anders vertraglich vereinbart, erhält der:die Bauberechtigte bzw. die rechtlichen Nachfolger:innen eine Entschädigung für das Gebäude. Es könnte auch ein weiteres Baurecht oder eine Verlängerung desselben vereinbart werden.
Wenn Sie Ihr Grundstück nicht unbedingt verkaufen, aber dennoch daran verdienen und gleichzeitig künftigen Generationen Besitz vermachen möchten, ist das Modell des Baurechts eine interessante Möglichkeit.
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