Tiroler Wohnbauförderung: Ein Leitfaden
Förderungsgegenstand
Die Tiroler Wohnbauförderung umfasst verschiedene Arten von Bauvorhaben und Maßnahmen, darunter:
- Eigenheim: Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen.
- Verdichtete Bauweise: Zu dieser Kategorie zählen Doppel- und Reihenhäuser sowie Wohnungen, die Teil einer größeren Anlage sind. Der durchschnittliche Grundverbrauch pro Wohnung darf dabei höchstens 400 m² betragen. Zudem müssen die Grund- und Baukosten angemessen sein.
- Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch: Hierunter fällt die Errichtung einer Wohnung, die keinen zusätzlichen Grundverbrauch verursacht, wie beispielsweise der Einbau einer Wohnung in einen Dachboden.
- Erwerb und Fertigstellung: Erwerb: Der Kauf von nicht wohnbaugeförderten Wohnungen und Wohnhäusern zu einem angemessenen Preis. Fertigstellung: Die Vollendung von nicht wohnbaugeförderten Wohnungen und Wohnhäusern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Objekte, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, wie Ferienwohnungen und Vorsorgewohnungen.
Gebäudebezogene Voraussetzungen
Nutzfläche
Die geförderte Nutzfläche muss zwischen 30 m² und 150 m² pro Wohnung liegen. Abhängig von der Haushaltsgröße soll die förderbare Nutzfläche bestimmte Werte nicht überschreiten: Für ein bis zwei Personen dürfen 95 m² nicht überschritten werden, bei vier Personen sind es 120 m².
Klimafreundliche Energiesysteme
Für die Förderung von Neubau ist neben energetischen Vorgaben (Energiekennzahlen) auch die Errichtung hocheffizienter alternativer Energiesysteme für Heizung und Warmwasser vorgeschrieben. Dazu zählen:
- Biomasseheizungen z.B. Pellets-, Hackgut-, oder Holzvergaserkessel mit mind. 1000 Liter Pufferspeicher
- Wärmepumpen (Wärmequellen: Erdreich, Grundwasser oder Luft), die den Mindestanforderungen der EU-Umweltzeichenkriterien entsprechen bzw. nach diesen zertifiziert sind.
- Fernwärme aus mindestens 80% erneuerbarer Energie, Abwärme
Darüber hinaus ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung.
Personenbezogene Voraussetzungen
Förderungsempfänger:innen müssen bestimmte Kriterien erfüllen:
- Eigentum oder Baurecht: Der:Die Förderungswerber:in muss Eigentümer:in oder Bauberechtigte:r des Baugrundstückes sein, oder eine nahestehende Person erfüllt dieses Kriterium.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt und Volljährigkeit
- Wohnbedarf: Die geförderte Wohnung darf ausschließlich als Hauptwohnsitz genutzt werden, also ganzjährig und regelmäßig. Eigentums- oder Nutzungsrechte an anderem Wohnraum sind spätestens ein halbes Jahr nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.
- Einkommensgrenzen: Das monatliche (Familien-)Einkommen (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens) darf die festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten, z.B. 3.800 Euro für eine Person, 6.300 Euro für zwei Personen, 6.780 Euro für drei Personen. Nicht zum Einkommen gezählt werden beispielsweise staatliche Unterstützungen wie die Familienbeihilfe oder absetzbare Kosten wie Versicherungs- oder Lohnsteuerbeiträge.
- Finanzierung: Die Finanzierung der Wohnbauprojekte muss durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Kredite gesichert sein. Bei der Errichtung oder dem Ersterwerb von Wohnungen in verdichteter Bauweise ist ein Eigenmittelnachweis von mindestens 5 % der Gesamtkosten erforderlich.
Arten der Förderung
Die Einreichung Ihres Ansuchens um die Förderung muss spätestens sechs Monate nach dem Kauf Ihrer förderbaren Wohnung erfolgen, entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags. Für den Erwerb einer nicht wohnbaugeförderten Wohnung bzw. eines Wohnhauses zu einem angemessenen Preis (abhängig von der Gemeinde) wird zwischen folgenden Förderungsarten unterschieden:
Wohnbaukredit
Für die Förderung wird ein Fixbetrag abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Nutzfläche gewährt. Der Förderungskredit hat eine maximale Laufzeit von 37,5 Jahren; Zinsen und Rückzahlung sind nach Jahren gestaffelt und steigen nach den ersten 20 Jahren merklich. Eine frühzeitige Rückzahlung ist möglich und hat den Vorteil, dass das Veräußerungsverbot früher aus dem Grundbuch gelöscht wird, die Rückzahlungssumme verringert sich dadurch allerdings nicht.
Wohnbauscheck
Der Wohnbauscheck ist die Alternative zum Kredit. Dieser beträgt 35 % des fiktiv ermittelten Förderungskredits und muss nicht zurückgezahlt werden. Er wird nur einmal und nur für ein Objekt gewährt, das als Hauptwohnsitz genutzt wird und für mindestens 10 Jahre bewohnt werden muss. Verkauft der:die Eigentümer:in das Objekt vor Ablauf dieser 10-Jahres-Frist, so muss der Wohnbauscheck an das Land Tirol zurückbezahlt werden.
Zuschuss Junges Wohnen
Für Personen unter 35 Jahren bietet das Land Tirol eine einkommensabhängige Zusatzförderung (Wohnstarthilfe) zur Finanzierung des Grundkostenanteils einer Eigentumswohnung in verdichteter Bauweise. Auch dieser Zuschuss unterliegt den Bedingungen des Wohnbauschecks.
Fazit
Die Tiroler Wohnbauförderung bietet zahlreiche Unterstützungen für den Erwerb und Bau von Wohnimmobilien. Durch klare Kriterien und die Förderung nachhaltiger Energiesysteme trägt sie dazu bei, den Wohnbedarf der Bevölkerung zu decken und gleichzeitig ökologische Ziele zu erreichen. Interessierte sollten die genauen Voraussetzungen prüfen und sich rechtzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren. Wir beraten Sie gerne.
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- Bis zu 27.500 Euro Erwerbsförderung in Form eines Kredits oder
- Wohnbauscheck in der Höhe von bis zu 9.625 Euro
Quelle: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/ (Stand 2. September 2024)