Erleichterung beim Immobilienkauf - das gilt ab 1. April 2024
Am 20. März 2024 wurden im Nationalrat große Teile des Wohn- und Baupakets beschlossen. Dieses Paket soll die Baukonjunktur ankurbeln und den Erwerb eines Eigenheims finanziell erleichtern. Ab 1. April 2024 tritt daher unter anderem eine neue Gebührenbefreiung in Kraft, durch die sich zukünftige Immobilien-Käufer:innen in den nächsten zwei Jahren Tausende Euro sparen können.
Konkret betrifft dies die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch - derzeit 1,1 % des Kaufpreises - und das Pfandrecht einer Bank für einen Kredit - derzeit 1,2 % der Pfandhöhe. Vorerst befristet bis 30. Juni 2026, werden diese Gebühren beim Kauf von Wohnimmobilien zur Eigennutzung bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro gestrichen. Diese Gebührenbefreiung entfällt ab einem Kaufpreis von zwei Millionen Euro, für Beträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro fallen die Gebühren nur für den Anteil, der über der Bemessungsgrundlage liegt, an. So sind bei einer Immobilie mit dem Kaufpreis von 750.000 Euro die ersten 500.000 Euro gebührenfrei und nur für 250.000 Euro die regulären Gebühren zu zahlen.
Das bedeutet eine Ersparnis beim Erwerb von Wohneigentum ab dem 1. April 2024 von bis zu 11.500 Euro. Die Grundbucheintragung muss dafür zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 erfolgen. Notwendige Kriterien für die Befreiung sind der Vertragsabschluss nach 1. April, das Einlangen des Eintragungsantrags beim Grundbuchgericht ab 1. Juli 2024 und die Begründung eines Hauptwohnsitzes.
Insgesamt ist diese Regelung ein wichtiger Schritt, um den Immobilienmarkt in Österreich zu beleben und Käufer:innen eine finanzielle Entlastung zu bieten.
Quelle: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/Bau-und-Wohnpaket-Laender-erhalten-1-Mrd.-fuer-leistbaren-Wohnraum